Verhaltenshinweise für den Schadensfall
Immer wieder stellt sich die Frage, was tun im Schadensfall, damit es bei der Kasko- oder Haftpflichtversicherung es zu keinen Problemen kommt. Die folgenden Leitlinien geben Ihnen einen Anhalt für diesen Fall:
- notieren Sie Name und Anschrift Ihres Unfallgegners und des Fahrzeughalters sowie alle amtlichen Kennzeichen,
- machen Sie Fotos vom Unfallort und vom Schaden (denken Sie auch an ein Handy mit Kamera, wenn kein Fotoapparat vorhanden ist),
- notieren Sie Adressen von Zeugen. Bei größeren Unfällen sollte die Polizei eingeschaltet werden. Notieren Sie auch hier Namen und Dienststelle der Polizeibeamten,
- Beauftragen Sie einen Motorrad-Sachverständigen Ihrer Wahl. (Nach derzeitiger Rechtsprechung gehören die Kosten des Gutachtens zum Haftpflichtschaden und können daher geltend gemacht werden.) Nur ein Gutachten dokumentiert Ihren Schaden und gibt Klarheit über den Ihnen noch zustehenden Minderwert und den Nutzungsausfall,
- bringen Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller in eine Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen sie ihn dort fachgerecht reparieren,
- beachten Sie, dass Sie Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden belegen müssen,
- lassen Sie niemals Ihre Ansprüche von einem Vertreter (in der Regel der Versicherer) Ihres Unfallgegners beziffern. Im Zweifelsfalle suchen Sie sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.