Als Sachverständiger kann ich Ihnen durch ein Kurzgutachten helfen
... wenn Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug ist dabei leicht beschädigt worden ist.
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- Sie sind der Meinung, das ist nur ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug ? Lassen Sie sich nicht täuschen, auch dann sollten Sie ein Kurzgutachten beauftragen.
- Auch kleine Schäden an Ihrem Fahrzeug sollten Sie begutachten lassen.
- Nach einer Reparatur kann keine Beweissicherung mehr durchgeführt werden und Sie bleiben auf den entstandenen Kosten sitzen.
- Lassen Sie sich nicht mit Geld an der Unfallstelle zufrieden stellen und lassen sie den Preis nicht vom Zahlungspflichtigen bestimmen!
- Bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter.
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