Als Sachverständiger kann ich Ihnen durch ein Kurzgutachten helfen

... wenn Sie sind unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug ist dabei leicht beschädigt worden ist.

  • Sie sind der Meinung, das ist nur ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug ? Lassen Sie sich nicht täuschen, auch dann sollten Sie ein Kurzgutachten beauftragen.
  • Auch kleine Schäden an Ihrem Fahrzeug sollten Sie begutachten lassen.
  • Nach einer Reparatur kann keine Beweissicherung mehr durchgeführt werden und Sie bleiben auf den entstandenen Kosten sitzen.
  • Lassen Sie sich nicht mit Geld an der Unfallstelle zufrieden stellen und lassen sie den Preis nicht vom Zahlungspflichtigen bestimmen!
  • Bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden bestimmt die Versicherung den Gutachter.

Bagatellschaden Motorrad