Als Sachverständiger kann ich Ihnen durch ein Unfallgutachten helfen
... wenn Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt worden sind und Ihr Fahrzeug dabei beschädigt wurde. Dann brauchen Sie unbedingt einen Gutachter, der sich mit Zweirädern auskennt und Ihr Unfallgutachten fachmännisch erstellt.
- Ihnen als Geschädigter steht es grundsätzlich frei, bei einem Haftpflichtschaden einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
- Das gilt auch, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat.
- Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht auf unabhängige Beweissicherung! Sie haben nach einem Haftpflichtschaden freie Gutachterwahl.
- Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe durch ein Unfallgutachten gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden, also Ihnen.
- Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadensgutachtens erstatten zu lassen.