Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftbedingungen.
2. Auftragserstellung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, ist das Sachverständigenhonorar innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Für Fahrzeuge, die im Sachverständigenbüro untergestellt werden, entstehen monatliche Kosten ab dem 10. Tag in Höhe von:
Motorräder/Roller pro Tag 8,50 €
Fahrräder/E-Bikes pro Tag 3,50 €
Lastenräder pro Tag 5,50 €
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle ist in den Geschäfträumen des AN einzusehen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
6. Nachbesichtigung
Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit bis zu 50 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind telefonisch, schriftlich per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Diese sind bis zu drei Stunden vor dem Begutachtungstermin kostenlos. Darüber hinaus fallen Stornierungskosten an, welche pauschal mit 95,- € zzgl. Mwst. berechnet werden.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildsatz und ein Duplikat mit Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollte ein e Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Auszüge aus der Honorartabelle werden auf Anforderung ausgehändigt bzw. liegen im Büro aus.
12. Verbraucherschlichtungsstelle
Der AN ist als Unternehmen gemäß § 36 Absatz 3 des „Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)“ nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Download der AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sachverständigenbüro Taube