Hinweise zur Abwehr von Nachbesichtigungen

Gegnerische Haftpflichtversicherungen neigen häufig dazu, Ihr Gutachten in Frage zu stellen und beauftragen deshalb einen Gutachter ihrer Wahl mit der Nachbesichtigung eines Unfallschadens. Um Ihre “Waffengleichheit” nicht zu gefährden und möglicherweise später nicht in eine Beweisnot zu kommen, sollten Sie in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt die folgenden Handlungsoptionen anwenden:

  • Informieren Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen umgehend über die Nachbesichtigungsabsicht der gegnerischen Versicherung bzw. des gegnerischen Sachverständigen. Es sollte Ihnen klar sein, dass der gegnerische Sachverständige den Weisungen seines Auftraggebers zu folgen hat und damit sicherlich nicht Ihre Interessen vertritt. Dies kann nur der Sachverständige Ihres Vertrauens,
  • bestehen Sie darauf, dass Ihnen vor der Nachbesichtigung der vollständige Auftrag des im Auftrag der Versicherung tätigen Sachverständigen schriftlich dargelegt wird. Sollte der Sachverständige nicht Versicherungsmitarbeiter sein, handelt es sich um einen fremden Dritten. Fremde Dritte haben mit dem Schadensfall überhaupt nichts zu tun. Ohne Vorlage einer Vollmacht oder eines legitimierenden Auftrages müssen. Sie solche Personen nicht an Ihr Fahrzeug lassen,
  • bestehen Sie wenigstens darauf, dass ein Besichtigungstermin abgestimmt wird, bei dem Ihr Sachverständiger dabei ist. Besichtigung und Besichtigungszeitpunkt können Sie in Abstimmung mit Ihrem Sachverständigen festlegen,
  • bestehen Sie auch darauf, dass die Nachbesichtigung von einem unabhängigen Sachverständigen Sollte die gegnerische Versicherung nicht mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen einverstanden sein, laufen Sie Gefahr, dass Ihre rechtliche Position unter Umständen erheblich verschlechtert wird, was dazu führen kann, dass Sie Ihre Ansprüche nicht vollständig durchsetzen können,
  • bestehen Sie darauf, dass Ihnen vor der Nachbesichtigung schriftlich zugesichert wird, dass Sie ein vollständiges Gutachten mit Originallichtbildern bzw. einen vollständigen Untersuchungsbericht mit Originallichtbildern des Sachverständigen kostenfrei erhalten.
Wenn die gegnerische Versicherung und/oder der gegnerische Sachverständige mit der Erfüllung der obigen Voraussetzungen nicht einverstanden sind, sollten Sie spätestens jetzt eine Nachbesichtigung, in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt, endgültig verweigern.
Nachbesichtigungen
Downloaden Sie hier das Merkblatt zur Abwehr von Nachbesichtigungen.